Nutzen Sie die Vorteile der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und investieren Sie in die Zukunft Ihres Unternehmens. Mit attraktiven Fördermöglichkeiten unterstützen wir Sie bei der Umsetzung Ihrer Projekte – für eine starke, nachhaltige Wirtschaft in Bayern.
Die Bayerische Regionalförderung (BRF) ist ein zentrales Instrument zur Stärkung der gewerblichen Wirtschaft in Bayern. Das Förderprogramm unterstützt gezielt Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens. Dabei richtet sich die Förderung an gewerbliche Unternehmen der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes, insbesondere in ländlichen Räumen sowie in Gebieten mit besonderen Herausforderungen am Arbeitsmarkt.
Die Bayerische Regionalförderung verfolgt das Ziel, gleichwertige Lebensbedingungen und ausgeglichene Wettbewerbschancen in allen Landesteilen zu schaffen.
Gefördert werden Investitionsvorhaben, die die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stärken, Arbeitsplätze und Einkommen sichern oder neue schaffen und den Übergang zu einer klimaneutralen sowie nachhaltigen Wirtschaft vorantreiben.
Förderfähig sind dementsprechend ausschließlich die in der Steuerbilanz aktivierten Wirtschaftsgüter
Die Bayerische Regionalförderung (BRF) richtet sich gezielt an Unternehmen in wirtschaftlich benachteiligten Regionen. Die förderfähigen Gebiete sind in verschiedene Kategorien unterteilt, darunter ländliche Räume, Gebiete mit besonderen Arbeitsmarktproblemen und Räume mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH). Diese Aufteilung gewährleistet, dass Fördermittel dort eingesetzt werden, wo sie den größten Beitrag zur regionalen Entwicklung leisten können.
Ob Ihr Standort förderfähig ist, können Sie anhand der offiziellen Gebietskarte des Bayerischen Wirtschaftsministeriums prüfen.
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Kleiner Unternehmen
Mittlere Unternehmen
Große Unternehmen
C
45%
35%
25%
D
45%
45%
–
Sonstige
45%
10%
–
Als gelernter Finanzierungs- und Allfinanzfachmann arbeite ich bereits seit 1990 als selbständiger Kaufmann in der Branche – mit den Schwerpunkten Gewerbefinanzierung und Baufinanzierung. Ich habe berufsbegleitend Betriebswirtschaft studiert und ein Management Studium zum Malik MZSG Executive absolviert.
Zuletzt war ich 30 Jahre operativ und strategisch für einen großen Finanzierungsdienstleister tätig. In dieser Zeit habe ich umfangreiche Erfahrung in der Umsetzung von wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Großprojekten gesammelt. Als verheirateter Vater von vier Söhnen fühle ich mich sowohl meiner Familie als auch dem Allgäu eng verbunden. In meiner Freizeit widme ich mich gerne der Musik.
Gefördert werden Investitionsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – also Betrieben, die unter die EU-Definition für KMU fallen
Besondere Förderung erhalten:
Förderung im Tourismus:
Die Förderquote variiert je nach Unternehmensgröße und Standort:
Kleine Unternehmen: bis zu 20% der förderfähigen kosten
Mittlere Unternehmen: bis zu 10% der förderfähigen kosten
Die Förderung hängt vom Projekt, vom Standort und von der Branche ab
Das Verfahren umfasst mehrere Schritte:
Die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate betragen. Eine frühzeitige Planung ist daher essenziell.
Damit ein Investitionsvorhaben gefördert werden kann, muss es von wirtschaftlichem, strukturellem oder arbeitsmarktpolitischem Interesse sein. Bei touristischen Projekten ist außerdem ein tourismuspolitisches Interesse erforderlich.
Gefördert werden Investitionen, die einen wesentlichen Beitrag zum Förderzweck leisten und mindestens eines der folgenden Ziele erreichen:
💡 Tipp: Als Förderexperte können Sie Ihre Kunden gezielt durch den Antragsprozess begleiten, um maximale Förderchancen und eine effiziente Umsetzung zu gewährleisten.
Sachkapitalbezogene Investitionen
Gefördert werden Ausgaben für:
Nicht förderfähig sind:
Kombination von Förderungen
Die Förderung gilt nur für Investitionsvorhaben, die innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen werden.
*gilt nur Werktags; am Wochenende kann es sein, dass wir Ihnen nicht innerhalb von 24 Stunden antworten
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