Regionale Wirtschafts Förderung (BRF)

Nutzen Sie die Vorteile der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und investieren Sie in die Zukunft Ihres Unternehmens. Mit attraktiven Fördermöglichkeiten unterstützen wir Sie bei der Umsetzung Ihrer Projekte – für eine starke, nachhaltige Wirtschaft in Bayern.

Bayerische Regionalförderung (BRF)

Die Bayerische Regionalförderung (BRF) ist ein zentrales Instrument zur Stärkung der gewerblichen Wirtschaft in Bayern. Das Förderprogramm unterstützt gezielt Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens. Dabei richtet sich die Förderung an gewerbliche Unternehmen der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes, insbesondere in ländlichen Räumen sowie in Gebieten mit besonderen Herausforderungen am Arbeitsmarkt.

Ziele der BRF

Die Bayerische Regionalförderung verfolgt das Ziel, gleichwertige Lebensbedingungen und ausgeglichene Wettbewerbschancen in allen Landesteilen zu schaffen.

Gefördert werden Investitionsvorhaben, die die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stärken, Arbeitsplätze und Einkommen sichern oder neue schaffen und den Übergang zu einer klimaneutralen sowie nachhaltigen Wirtschaft vorantreiben.

Förderfähige Investitionen

Förderfähig sind dementsprechend ausschließlich die in der Steuerbilanz aktivierten Wirtschaftsgüter

Fördergebiet und Förderhöchstsätze

Fördergebiet

Die Bayerische Regionalförderung (BRF) richtet sich gezielt an Unternehmen in wirtschaftlich benachteiligten Regionen. Die förderfähigen Gebiete sind in verschiedene Kategorien unterteilt, darunter ländliche Räume, Gebiete mit besonderen Arbeitsmarktproblemen und Räume mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH). Diese Aufteilung gewährleistet, dass Fördermittel dort eingesetzt werden, wo sie den größten Beitrag zur regionalen Entwicklung leisten können.

Ob Ihr Standort förderfähig ist, können Sie anhand der offiziellen Gebietskarte des Bayerischen Wirtschaftsministeriums prüfen.

Förderhöchstsätze

c

Kleiner Unternehmen

Mittlere Unternehmen

Große Unternehmen

 C 

45%

35%

25%

 D 

45%

45%

Sonstige

45%

10%

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Ihr persönlicher
Ansprechpartner

Gottfried Stadtmüller

Als gelernter Finanzierungs- und Allfinanzfachmann arbeite ich bereits seit 1990 als selbständiger Kaufmann in der Branche – mit den Schwerpunkten Gewerbefinanzierung und Baufinanzierung. Ich habe berufsbegleitend Betriebswirtschaft studiert und ein Management Studium zum Malik MZSG Executive absolviert.

Zuletzt war ich 30 Jahre operativ und strategisch für einen großen Finanzierungsdienstleister tätig. In dieser Zeit habe ich umfangreiche Erfahrung in der Umsetzung von wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Großprojekten gesammelt. Als verheirateter Vater von vier Söhnen fühle ich mich sowohl meiner Familie als auch dem Allgäu eng verbunden. In meiner Freizeit widme ich mich gerne der Musik.

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Häufige Fragen zur Bayerischen Regionalförderung (BRF)

Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus verschiedenen Branchen – zum Beispiel aus der Industrie, dem Handwerk, dem Handel, dem Tourismus oder anderen Dienstleistungsbereichen. Besonders angesprochen sind Betriebe, die produktionsnahe Dienstleistungen anbieten und einen wichtigen Beitrag zum wirtschaftlichen Wandel in ländlichen Regionen leisten.

Gefördert werden Investitionsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – also Betrieben, die unter die EU-Definition für KMU fallen

  • Zu den förderfähigen Investitionen gehören insbesondere
    Neue Betriebsstätten: Aufbau eines neuen Standorts.
  • Erweiterungen: Ausbau bestehender Betriebsstätten.
  • Betriebsübernahmen & Verlagerungen: Erwerb oder Verlagerung einer Betriebsstätte.
  • Produktionsdiversifizierung: Einführung neuer Produkte.
  • Modernisierung & Rationalisierung: Effizienzsteigerung durch neue Technologien.
  • Übernahme stillgelegter Betriebe: Rettung von Betrieben unter Marktbedingungen.

 

Besondere Förderung erhalten:

  • Investitionen in neue Technologien.
  • Maßnahmen zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen, zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Umweltschutz.

 

Förderung im Tourismus:

  • Qualitätssteigerung von Hotels und Gastronomiebetrieben.
  • Erweiterung des Angebots, z. B. zur Verlängerung der Tourismussaison.
  • Erhöhung der Kapazitäten nur bei nachweislich steigender Nachfrage.

Die Förderquote variiert je nach Unternehmensgröße und Standort:

Kleine Unternehmen: bis zu 20% der förderfähigen kosten
Mittlere Unternehmen: bis zu 10% der förderfähigen kosten

Die Förderung hängt vom Projekt, vom Standort und von der Branche ab

Das Verfahren umfasst mehrere Schritte:

  • Erstberatung und Förderfähigkeitsprüfung – Wir sind hier sehr gerne für Sie tätig
  • Antragstellung bei der zuständigen Behörde (vor Investitionsbeginn!)
  • Prüfung und Bewilligung durch die Förderstelle
  • Investitionsdurchführung und Nachweisführung
  • Auszahlung der Fördermittel nach Projektabschluss

 

Die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate betragen. Eine frühzeitige Planung ist daher essenziell.

Damit ein Investitionsvorhaben gefördert werden kann, muss es von wirtschaftlichem, strukturellem oder arbeitsmarktpolitischem Interesse sein. Bei touristischen Projekten ist außerdem ein tourismuspolitisches Interesse erforderlich.
Gefördert werden Investitionen, die einen wesentlichen Beitrag zum Förderzweck leisten und mindestens eines der folgenden Ziele erreichen:

  • Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen: Das Vorhaben trägt dazu bei, Beschäftigung und Einkommen zu sichern oder neue Arbeitsplätze zu schaffen.
  • Nachhaltigkeit und Klimaschutz: Die Investition fördert den Wandel hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft.
  • Wirtschaftliche Stärkung: In besonderen Fällen kann das Vorhaben dazu beitragen, neue Einkommensquellen zu erschließen und das Einkommen in der Region langfristig zu steigern.

 

💡 Tipp: Als Förderexperte können Sie Ihre Kunden gezielt durch den Antragsprozess begleiten, um maximale Förderchancen und eine effiziente Umsetzung zu gewährleisten.

Sachkapitalbezogene Investitionen


Gefördert werden Ausgaben für:

  • Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens
  • Unter bestimmten Bedingungen: Erwerb von immateriellen, geleasten, gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgütern
  • Investitionen im Zusammenhang mit der Verlagerung einer Betriebsstätte (abzüglich eventueller Verkaufserlöse oder Entschädigungen)

 

Nicht förderfähig sind:

  • Ersatzbeschaffungen (z. B. Austausch alter Maschinen ohne Erweiterung)
  • Erwerb von Grundstücken
  • Kauf oder Herstellung von Fahrzeugen für den Straßen-, Luft-, Wasser- oder Schienenverkehr
  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter, wenn sie von verbundenen Unternehmen stammen oder bereits innerhalb der letzten sieben Jahre gefördert wurden (bei Immobilien innerhalb der letzten zehn Jahre)

 

Kombination von Förderungen

  • Investitionsförderung (Sachkapital) und Lohnkostenförderung können kombiniert werden, solange die maximalen Förderhöchstsätze nicht überschritten werden.

Die Förderung gilt nur für Investitionsvorhaben, die innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen werden.

  • Antragstellung vor Projektbeginn: Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens gestellt werden. Als Beginn gilt in der Regel der Abschluss eines verbindlichen Vertrags über Lieferungen oder Leistungen. Planung und Vorbereitung (z. B. Gutachten, Baugrunduntersuchungen) zählen nicht als Beginn.
  • Wer kann den Antrag stellen?: Antragsberechtigt sind Unternehmen, die die Investition durchführen und eine förderfähige Tätigkeit ausüben. Falls Investor und Nutzer nicht identisch sind, gelten besondere Regelungen (z. B. Betriebsaufspaltung, Leasing oder Pacht).
  • Eigenmittel erforderlich: Antragsteller müssen sich mit eigenen oder nicht-öffentlich geförderten Fremdmitteln in angemessenem Umfang an der Finanzierung beteiligen.
  • Wirtschaftliche Bedeutung der Förderung: Eine Förderung ist nur möglich, wenn sie wirtschaftlich relevant für das Unternehmen oder den Förderzweck ist.
  • Keine rechtlichen Hindernisse: Das Vorhaben darf nicht gegen Umweltauflagen, Raumordnungs- oder Landesplanungsrichtlinien verstoßen. In bestimmten Fällen muss Barrierefreiheit gewährleistet sein.
  • Nutzung der geförderten Wirtschaftsgüter: Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens fünf Jahre im Unternehmen bleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Güter ersetzt (Ersatzgüter sind jedoch nicht erneut förderfähig).

*gilt nur Werktags; am Wochenende kann es sein, dass wir Ihnen nicht innerhalb von 24 Stunden antworten